Steuer- und Anwaltskanzlei Jens Oelert

Navigation

Die Tätigkeit des Navigierens besteht im (Steuer-)Recht aus drei Teilbereichen:
Bestimmen der Position durch rechtliche und/oder steuerliche Standortbestimmung,
Berechnen des bestmöglichen Weges zum gemeinsam festgelegten Ziel
und Führen des Mandanten zu diesem Ziel, also vor allem das Halten des optimalen Kurses.

Diese Aufgaben erfordern die Fertigkeit, den Kurs auch unter schwierigen Bedingungen zu halten (z. B. bei Reformen, Rechtsverstößen oder Rechtsstreitigkeiten) und das Risiko einer Kollision mit anderen Interessen auszuschließen. Daher setzt Navigation auch Erfahrung und die Fachkunde voraus, über die Ortung hinaus den Kurs unterwegs neuerlich optimieren zu können sowie Route und Geschwindigkeit darauf abzustimmen.

Woran erkennt man einen guten Steuermann?

Steuern

STEUERN lassen sich auf seriöse Weise leider nicht ganz vermeiden. Unser Ziel ist es, Ihre Steuerbelastung zu minimieren, sprich: die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen optimal zu gestalten. Daneben ist uns an Ihrer Entlastung von bürokratischen Formalitäten gelegen, damit der Blick auf das Wesentliche nicht verloren geht. Nicht zuletzt geht es uns darum, die rechtmäßige Anwendung der Steuergesetze durch die Finanzbehörden zu überwachen und – notfalls gerichtlich – für Sie durchzusetzen. Bei der Navigation durch die Untiefen der Großen Steuersee sind wir Ihnen gerne behilflich durch:

Recht

Soweit das RECHT Gestaltungsspielräume gewährt, sollten diese vorausschauend genutzt werden. Wo es zu Interessenkonflikten kommt, sind wir für einvernehmliche Lösungen offen. Wenn diese nicht möglich sind, bleibt zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen manchmal nur der Rechtsstreit, bei dem unsere in richterlicher Tätigkeit gewonnenen Insider-Erfahrungen für Sie von Nutzen sind. Stets eingedenk der Römischen Juristenweisheit: „Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei.“ – zu deutsch: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“ Beim Umschiffen rechtlicher Klippen und juristischer Strudel können Sie in folgenden Gebieten auf unsere Unterstützung zählen:

In anderen Gebieten sind wir gerne dabei behilflich, den entsprechenden Experten zu finden, der Ihre Interessen gut vertritt.

Heuer

Geregelt ist die Vergütung der anwaltlichen und steuerlichen Tätigkeit im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz („RVG“) in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis zu diesem Gesetz („VV RVG“) und der Steuerberatervergütungsverordnung („StBVV“) mit Tabellen. Auf den folgenden Links finden sich Erläuterungen der Bundesrechtsanwaltskammer und der Bundessteuerberaterkammer mit Beispielen, wie sich Rechnungen für anwaltliche bzw. steuerliche Tätigkeiten ermitteln. Gerne geben wir Ihnen hierzu auf Wunsch nähere Auskunft.

Freibeuterei

Vor dem Hintergrund der verschiedenen Erscheinungsformen der Kaperei oder Freibeuterei ist es sachlich nicht gerechtfertigt (und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden!), Ämter oder Gerichte der „Piraterie“ zu bezichtigen, auch wenn dies im Einzelfall vom Betroffenen so empfunden werden mag. Im Falle des Zuwiderhandelns kann mit rechtlichem und moralischem Beistand gerechnet werden.

[1] Na/vi/ga/ti/on, die (lat.): Navigation - von lateinisch: navigare (Führen eines Schiffes) - ist die „Steuermanns[1]-Kunst“ zu Wasser, zu Land und in der Luft. Allgemeiner bezeichnet sie das Sich-Zurechtfinden in einem topografischen Raum, um einen gewünschten Ort zu erreichen.

[2] Na/vi/ga/ti/on, die (lat.): Navigation im (Steuer-)Recht ist die „Steuermanns[2]-Kunst“ in einer Flut von Rechtsvorschriften und widerstreitenden Interessen hindurch. Allgemeiner bezeichnet sie das Sich-Zurechtfinden in einem normierten Lebensraum, um ein gewünschtes Ziel zu erreichen.