Steuer- und Anwaltskanzlei Jens Oelert
Navigation
Bestimmen der Position durch rechtliche und/oder steuerliche Standortbestimmung,
Berechnen des bestmöglichen Weges zum gemeinsam festgelegten Ziel
und Führen des Mandanten zu diesem Ziel, also vor allem das Halten des optimalen Kurses.
Diese Aufgaben erfordern die Fertigkeit, den Kurs auch unter schwierigen Bedingungen zu halten (z. B. bei Reformen, Rechtsverstößen oder Rechtsstreitigkeiten) und das Risiko einer Kollision mit anderen Interessen auszuschließen. Daher setzt Navigation auch Erfahrung und die Fachkunde voraus, über die Ortung hinaus den Kurs unterwegs neuerlich optimieren zu können sowie Route und Geschwindigkeit darauf abzustimmen.
Woran erkennt man einen guten Steuermann?
- Er behauptet nicht, alles zu können - sondern er konzentriert sich auf das, was er am besten kann.
- Er bietet kein Rundum-sorglos-Paket an - sondern er geht mit seinem Mandanten offen und fair um.
- Er spinnt kein Seemannsgarn - sondern er hält seine Versprechen.
Steuern
- Steuerplanung und -gestaltung
- Buchhaltung mit DATEV
- Jahresabschlüsse für unterschiedliche Rechtsformen
- Private und betriebliche Steuererklärungen
- Betriebswirtschaftliche Beratungen
- Existenzgründungsberatung
- Gestaltungsberatung bei Erbschaft und Schenkung
Recht
- Steuerrecht
- Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
- Vertragsgestaltung
- Existenzgründung, Rechtsformwahl
- Erbrecht
- Unternehmensnachfolge
- Steuerstrafrecht
In anderen Gebieten sind wir gerne dabei behilflich, den entsprechenden Experten zu finden, der Ihre Interessen gut vertritt.
Heuer
Geregelt ist die Vergütung der anwaltlichen und steuerlichen Tätigkeit im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz („RVG“) in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis zu diesem Gesetz („VV RVG“) und der Steuerberatervergütungsverordnung („StBVV“) mit Tabellen. Auf den folgenden Links finden sich Erläuterungen der Bundesrechtsanwaltskammer und der Bundessteuerberaterkammer mit Beispielen, wie sich Rechnungen für anwaltliche bzw. steuerliche Tätigkeiten ermitteln. Gerne geben wir Ihnen hierzu auf Wunsch nähere Auskunft.
Freibeuterei
Vor dem Hintergrund der verschiedenen Erscheinungsformen der Kaperei oder Freibeuterei ist es sachlich nicht gerechtfertigt (und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden!), Ämter oder Gerichte der „Piraterie“ zu bezichtigen, auch wenn dies im Einzelfall vom Betroffenen so empfunden werden mag. Im Falle des Zuwiderhandelns kann mit rechtlichem und moralischem Beistand gerechnet werden.